Ein Steinschlag auf der Windschutzscheibe kann erhebliche Auswirkungen auf die Hauptuntersuchung (TÜV) haben. Ob der Steinschlag als Mangel bewertet wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Im Folgenden erkläre ich, wie ein Steinschlag den TÜV beeinflussen kann und worauf zu achten ist.
1. Position des Steinschlags
Die Lage des Steinschlags auf der Windschutzscheibe ist entscheidend dafür, ob der Schaden vom TÜV als gravierend angesehen wird:
Sichtfeld des Fahrers: Wenn sich der Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers befindet, wird er vom TÜV als erheblicher Mangel eingestuft. Das Sichtfeld ist der Bereich, der etwa so breit wie das Lenkrad ist und sich über die Höhe des Wischerfeldes erstreckt. Ein Steinschlag in diesem Bereich kann die Sicht beeinträchtigen, insbesondere bei schwierigen Lichtverhältnissen (z. B. Blendung durch Scheinwerfer in der Nacht). Aus Sicherheitsgründen fordert der TÜV hier in der Regel den Austausch der Windschutzscheibe
Rand der Windschutzscheibe: Befindet sich der Steinschlag weniger als zehn Zentimeter vom Rand der Scheibe entfernt, besteht ein höheres Risiko, dass der Riss sich ausbreitet. In solchen Fällen wird der Steinschlag ebenfalls als Mangel eingestuft, weil die strukturelle Integrität der Windschutzscheibe gefährdet ist.
2. Größe des Steinschlags
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Größe des Steinschlags:
Kleiner als eine Zwei-Euro-Münze: Ein Steinschlag, der kleiner als eine Zwei-Euro-Münze ist und sich außerhalb des Sichtfeldes sowie mehr als zehn Zentimeter vom Rand entfernt befindet, wird in der Regel nicht als gravierend angesehen. In diesen Fällen kann eine Reparatur ausreichen, und der TÜV beanstandet die Scheibe nicht.
Größer als eine Zwei-Euro-Münze: Ist der Steinschlag größer, wird er vom TÜV als erheblicher Mangel eingestuft, selbst wenn er sich außerhalb des Sichtfeldes befindet. Hier wird meist ein Austausch der Windschutzscheibe verlangt.
3. Schäden an der inneren Schicht der Windschutzscheibe
Moderne Windschutzscheiben bestehen aus mehreren Schichten, und wenn ein Steinschlag tiefer in die Scheibe eindringt und die mittleren oder inneren Schichten beschädigt, wird die Windschutzscheibe instabil. Ein solcher Schaden gefährdet die Funktion der Windschutzscheibe als tragendes Teil des Fahrzeugs. Der TÜV kann in solchen Fällen die Plakette verweigern, bis die Scheibe ausgetauscht wurde.
4. Mehrere Steinschläge
Wenn die Windschutzscheibe mehrere Steinschläge aufweist, wird dies ebenfalls als erhöhtes Sicherheitsrisiko gewertet. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Scheibe Risse entwickelt, ist höher, und der TÜV kann in solchen Fällen eine Reparatur oder einen Austausch der Scheibe fordern.
5. Verschmutzte oder schlecht reparierte Scheiben
Auch eine schlecht oder unsachgemäß durchgeführte Reparatur eines Steinschlags kann beim TÜV beanstandet werden. Wenn die Reparatur optische Verzerrungen verursacht oder nicht ausreichend stabil ist, kann dies zu Problemen führen. Zudem wird der Gesamtzustand der Windschutzscheibe, einschließlich Verschmutzungen und Kratzern, bei der Hauptuntersuchung bewertet. Stark abgenutzte Scheiben, die die Sicht beeinträchtigen, können ebenfalls zu einer Mängelbewertung führen.
In solchen Fällen kann der TÜV die Plakette verweigern, bis der Mangel behoben ist, meist durch eine Reparatur oder einen Austausch der Windschutzscheibe.